Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Datenschutzhinweisen ergibt sich aus den Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten anderer Personen müssen die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Hierzu dienen die Datenschutzhinweise, auch bekannt als Datenschutzerklärung oder Datenschutzrichtlinie.
Hier sind einige wichtige Aspekte im Umgang mit Datenschutzhinweisen:
Sie haben:
Beispiele für Anlässe, bei denen Datenschutzhinweise übergeben werden:
Freunde vom Datenschutz und die, die es noch werden wollen: diskutiert einfach mit mir darüber = )
Leila Concetti
Datenschutz + Arbeitssicherheit + Informationssicherheit + Compliance
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